Fahrradsternfahrt.Ruhr 19.09.2021

Fahrradsternfahrt.Ruhr 19.09.2021 © ADFC et al.

Sternfahrt Ruhr

Das Motto der Sternfahrt Ruhr 2021 war „Verkehrswende jetzt“. Im September radelten 1.500 Menschen mit dem Fahrrad von Witten über Dortmund nach Lünen und demonstrierten für eine bessere Radinfrastruktur, damit Radfahren für alle sicher ist.

Die Forderungen:

  • ein durchgängiges Radwegenetz regional und überregional, nutzbar auch im Winter
  • ein angstfreies und sicheres Fahrradklima
  • Tempo 30 innerorts
  • fahrradfreundliche Umgebungen an Kitas und Schulen

Bei der Abschlussveranstaltung hatte die erste Vorsitzende das ADFC-EN Susanne Rühl Gelegenheit Stellung zu nehmen auf drei Fragen zur aktuellen Situation für Radfahrende

Was ist dein persönlicher Eindruck?

Ich bin begeistert über die vielen Menschen, die sich aufgemacht haben, um Spaß zu haben bei dieser großen Radveranstaltung und damit aber auch gezeigt haben: wir Radfahrende sind viele und wir wollen mehr: mehr Platz, mehr Sicherheit und mehr Respekt im Straßenverkehr.

Ist die Verkehrswende im Ennepe-Ruhr-Kreis und in Witten angekommen?

Es ist schon festzustellen, dass das Thema stärker in Bewusstsein und Handeln sowohl der Politik als auch der Verwaltung angekommen ist.

Die Zeiten, in denen die Politik dem Verkehrsplaner in Witten (der keinen Führerschein hat und immer schon mit dem Rad unterwegs war) vorwarfen, er würde Radwege doch nur für sich selbst planen, schließlich fahre doch in Witten keiner mit dem Fahrrad, weil es viel zu hügelig ist. Diese Zeiten sind vorbei. Aktuell ist das größte Problem, dass es viel zu wenig Personal in der Verwaltung gibt, es fehlen PlanerInnen sowie MitarbeiterInnen in der Ordnungsbehörde und im Tiefbau. Heute heißt es nicht mehr “es fährt doch keiner Rad oder wir haben kein Geld“, heute heißt es „wir haben kein Personal“. Leider ist das Ergebnis für die Verbesserung der Radinfrastruktur dasselbe….

Was müsste deiner Meinung nach umgehend geschehen, um die Verkehrswende zu erreichen?

In Witten gibt es seit mehr als zwei Jahren ein sehr gutes Radverkehrskonzept. Aufgrund des fehlenden Personals wird es gar nicht oder nur im mega-Schneckentempo umgesetzt. Es braucht aber eine verlässliche und sichere Infrastruktur, um Menschen weg vom Auto auf das Rad zubringen. Eine Verkehrswende kann nur gelingen, wenn endlich das Personal und das Geld dort ankommen wo es gebraucht wird, in den Kommunen.

 

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Teilnehmer der Fahrradsternfahrt.Ruhr am 19.09.2021

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Teilnehmer der Fahrradsternfahrt.Ruhr am 19.09.2021

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Redebeitrag von Susanne Rühl (1. Vorsitzende ADFC EN) bei der Fahrradsternfahrt.Ruhr, 19.09.2021

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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