Radschnellweg endet vor einer Gerölllandschaft

Radschnellweg RS1 Bochum © ADFC NRW / Ludger Vortmann

ADFC NRW warnt: Radverkehrsplanung des Landes nicht auf die lange Bank schieben

Nr. 15/2022, Düsseldorf, 11.05.2022

ADFC warnt vor Verzögerung bei Bedarfsplanung für Radschnellwege

In einem Schreiben an Verkehrsministerin Ina Brandes warnen die ADFC-Landesvorsitzenden, Axel Fell und Annette Quaedvlieg, vor weiteren Verzögerungen beim Bau der Radschnellwege im Land.

Hintergrund ist die so genannte Bedarfsplanung für Radschnellverbindungen. Der festgestellte Bedarfsplan stellt nach Vorlage im Landtag die Rechtsgrundlage für den Planungsauftrag an die Baubehörde Straßen.NRW dar. Die Bedarfsplanung ist im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes, das seit Anfang 2022 in Kraft ist, vorgeschrieben und soll innerhalb von zwei Jahren, also bis spätestens Ende 2023, vorgelegt werden.

Der Fahrrad-Club warnt in seinem Schreiben die Verkehrsministerin davor, dass das negative Beispiel des ÖPNV-Bedarfsplans nicht Schule machen dürfe. Bereits im Jahr 2015 hatte das Verkehrsministerium die Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans angekündigt, die Vorlage jedoch immer wieder hinausgeschoben. Zuletzt hatte Verkehrsministerin Brandes Anfang März im Landtag berichtet, dass „der neue ÖPNV-Bedarfsplan nicht vor 2023 fertig gestellt sein“ wird. (Vorlage 17/6521)

Axel Fell: „Eine solche unendliche und von Pannen geprägte Geschichte wie bei der Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans des Landes darf sich beim Bedarfsplan für die Radschnellverbindungen nicht wiederholen. Die Zeitspanne von acht Jahren für die Erstellung des ÖPNV-Bedarfsplans wäre im Falle des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes weder mit den Vorgaben des Gesetzes in Einklang zu bringen noch könnten wir sie akzeptieren.“

In dem Schreiben bitten die ADFC-Vorsitzenden nicht nur um Auskunft zum aktuellen Stand der Bedarfsplanaufstellung, sondern fragen auch, wie das Verkehrsministerium dabei die Kommunen und Verkehrsverbände beteiligen will.

Annette Quaedvlieg: „Der Bedarfsplan muss gemeinsam mit den Gebietskörperschaften und den Verbänden entwickelt werden, nicht im stillen Kämmerlein eines Ingenieurbüros. Diese Beteiligung ist sehr wichtig. Die Kreise und Kommunen kennen ihre Pendlerströme. Die Verbände wie der ADFC kennen die Schwachstellen und das Verbesserungspotential der aktuellen Radverkehrsverbindungen.“

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit rund 54.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen. Der ADFC wird von den beiden Landesvorsitzenden Axel Fell und Annette Quaedvlieg als Doppelspitze geführt.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse

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Annette Quaedvlieg, stvtr. Landesvorsitzende ADFC NRW

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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