ADFC Hattingen im Lotterie-Glück !

Im Februar 2024 ist eine großzügige Unterstützung für das Rikscha-Projekt des ADFC Hattingen wahr geworden. Die Deutsche Postcode Lotterie unterstützte die Anschaffung und die Betriebskosten einer 2. Rikscha mit 14.000€.

ADFC Hattingen Presseinfo 2. Rikscha, 15. März 2024 © RuhrkanalNEWS, Claus J. Barteczko

Dank dieser Förderung kann die ADFC Ortsgruppe Hattingen die Seniorenhilfe weiter ausbauen. Seit April 2023 werden wöchentlichen Rikscha-Fahrten für mehr als 10 verschiedene soziale Einrichtung in Hattingen und Sprockhövel unternommen.

„Mit dieser 2. Rikscha genießen nun noch mehr Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenzentren und Altenwohnheimen spannende Ausfahrten mit Wind in den Haaren. Besonders beliebt sind die Touren durch die Hattinger Altstadt, auf dem Leinpfad entlang der Ruhr und zu den ehemaligen Wohnquartieren“ freut sich ADFC-Ortsgruppensprecher Gerd Isenberg.

Die Rikscha Projektverantwortlichen, Kai Sieverding und Bernd Lauenroth, sind glücklich, dass die TeilnehmerInnen der Deutschen Postcode Lotterie in NRW mit dem Kauf ihrer Lose die Anschaffung einer zweiten ADFC-Rikscha ermöglicht haben. „Ohne diese Förderung wäre eine Ausweitung dieser sehr stark nachgefragten Seniorenhilfe nicht möglich“ erläutert Kai Sieverding. „Und besonders erfreulich ist, dass uns ein breites bürgerschaftliche Engagement von über 30 ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer bei den Rikscha-Fahrten unterstützt“ ergänzt Bernd Lauenroth.

Wer das Projekt als Fahrerin oder Fahrer unterstützen möchte, meldet sich unter 0170 3333 453. Ebenso können sich auch weitere interessierte Pflegeeinrichtungen, Seniorenzentren oder Altenwohnheime melden und mit uns Ausfahrten verabreden.

Katja Diemer, Head of Charities bei der Deutschen Postcode Lotterie: „Wir freuen uns, dass wir dank unserer zahlreichen TeilnehmerInnen dieses tolle Projekt unterstützen können. Zusammen mit dem ADFC Ortsgruppe Hattingen und allen weiteren über 2.400 Organisationen, die wir seit dem Start unserer Lotterie bereits unterstützt haben, zeigen wir: Zusammen setzen wir uns für Mensch und Natur und eine bessere Welt ein – das ist unser #PostcodeEffekt. Und dieses Projekt trägt dazu bei. Für die Umsetzung wünschen wir alles Gute und viel Erfolg.“

https://ennepe-ruhr.adfc.de/neuigkeit/adfc-hattingen-im-lotterie-glueck

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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