Fahrradcodierung

In der Vergangenheit wurde der ADFC-EN häufig gefragt, wo in der näheren Umgebung eine Fahrradcodierung möglich sei. Bislang mussten wir auf den Nachbarverband ADFC-Dortmund verweisen. Seit 2020 kann jetzt eine Codierung auch in Witten durchgeführt werden. Die Wittener Gesellschaft für Arbeit und Beschäftigungsförderung mbH (WABE) hat in Kooperation mit dem ADFC-EN ein entsprechendes Gerät angeschafft, mit dem jedes Fahrrad mit einem unveränderbaren Code versehen werden kann.

 

Vorteil einer Codierung

Der gut sichtbare Code soll zum einen Diebe abschrecken. Zum anderen kann das Fahrrad, wenn es doch gestohlen wurde, durch die Polizei problemlos der ursprünglichen BesitzerIn anhand des Codes wieder zugeordnet und zurückgegeben werden.

 

Welcher CODE

Die WABE benutzt das EIN-System (Eigentümer-Identifizierungs-Nummer), ein einfaches und unabhängig nutzbares System ohne Registrierung in einer Datenbank. Diese einfache Codierung der Daten verhindert, dass die Adresse für Fremde komplett erkennbar ist. Die Polizei kann jedoch anhand des ihr vorliegenden Schlüssels jederzeit die Adresse ermitteln.

 

Beispielcode

am Beispiel des Radcafe in der Augustastraße 36 in Witten

EN3640067036RC20

 

Der Code setzt sich zusammen aus

Kfz-Zeichen der Stadt

EN (WIT)

Ordnungsnummer der Stadt

36

Straßenkennung

40067

Hausnummer

36

Initialen der Besitzerin

R(ad)C(afe)

Jahr der Codierung

20

 

Umzug und Verkauf

Bei einem Umzug kann das Einwohnermeldeamt anhand der alten Adresse den aktuellen Wohnsitz schnell feststellen. Bei einem Verkauf ist es wichtig, einen Kaufvertrag abzuschließen, damit die neue BesitzerIn nachweisen kann, dass sie das Fahrrad rechtmäßig erworben hat.

 

So kommt der Code ans Fahrrad

Die WABE verwendet eine sogenannte "Codierpistole". Bei dieser Nagel-Methode wird der Code mit kleinen Schlägen in den Rahmen gehämmert. Dabei wird kein Material entfernt sondern nur verformt und das geht ratzfatz. Mit dieser Methode können außer Carbonrahmen fast alle Fahrradrahmen codiert werden. Anschließend wird eine Folie aufgeklebt, um den Code besser sichtbar zu machen. Ein Video des ADFC-Düsseldorf zeigt anschaulich das Verfahren:

 

Wo wird codiert

Die Wabe bietet die Codierung in der Bike Station, Bahnhofstraße 61, Witten an. Am besten vorab einen Termin vereinbaren unter 02302 1717502. Für weitere Angebote siehe ADFC-Veranstaltungsportal. Auf der Seite ADFC - Fahrrad-Codierung kann vorab auch schon selbst der eigene Code herausgesucht werden.

 

Die folgenden Dinge sind zwingend zu einer Fahrradcodierung mitzubringen:

  • das eigene Fahrrad
  • ein Eigentumsnachweis wie Kaufvertrag oder Rechnung. Ein Kassenbon ohne weitere Angaben reicht nicht aus.
    Fehlt der Eigentumsnachweis, muss eine Eigentumserklärung ausgefüllt werden, die später der Polizei zur Überprüfung übermittelt wird.
  • ein Identitätsnachweis wie Personalausweis
  • ADFC - Mitgliedsausweis
  • bei E-Bikes der Akkuschlüssel
  • etwas Zeit, da das Verfahren selbst ca. 15 Minuten dauert

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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