8. Hattinger Fahrradfrühling

Der 8. Hattinger Fahrradfrühling, 22. März bis 16. Juni! Drei Monate Sport und Spannung, Historien und Histörchen, Kultur und Kommunal-Politik rund um das Fahrrad.

Der Hattinger Fahrradfrühling findet in diesem Jahr in seiner achten Auflage vom 22. März bis zum 16. Juni statt. Wie in den vergangenen Jahren, ist er eine Kooperation der Ortsgruppe Hattingen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Kreisverband Ennepe- Ruhr e.V. mit der Radwander-Abteilung Hattingen des Sauerländischen Gebirgsvereines (SGV), der Stadt Hattingen sowie mit weiteren Partnern.

Insgesamt umfasst das Programm 29 Veranstaltungen - von Fahrrad-Filmfestivals und Fahrrad- Frühlingsfest mit Lastenrad-Rennen über E-Bike Training, einen Fahrrad-Flohmarkt, monatliche RadReparatur-Cafes, eine Kinder-Fahrrad-Demo und 15 Radtouren unterschiedlichster Schwierigkeit.Die Teilnahme ist kostenlos - nur für mögliche Fahrten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln sowie für die Tickets der Extraschicht entstehen Kosten.

„Sagenhaftes Radeln“ rund um Hattingen, „Hanse-Radeln“ zum Hansetag nach Beckum und „Nie wieder!“ zum Kriegsende sind Radtouren des ADFC Hattingen in Kooperation mit dem Hattinger Stadtarchiv, „Kirche, Küche, Klassenkampf“, eine Radtour zu starken Frauen auch für schwache Männer, mit den Gleichstellungsbeauftragten sowie den Stadtarchiven Hattingen und Sprockhövel. In diesem Jahr feiert der Regionalverband Ruhr (RVR) den 25. Geburtstag der Route Industriekultur. Das LWL-Museum Henrichshütte gehört als Ziel- und Startort zweier Radtouren des RVR Fahrradsommers im Juni unter Leitung Hattinger ADFC Tourguides dazu: Hattinger Fahrradfrühling trifft RVR Fahrradsommer. Darüber hinaus lädt das Stadtradeln im Ennepe-Ruhr- Kreis vom 1. bis zum 21. Mai zum Rad-Kilometer-Sammeln ein.

Am Freitag, den 22. März 2024 startet der 8. Hattinger Fahrradfrühling um 14:00 Uhr mit einer leichten Eröffnungstour von etwa 25 Kilometern ab Bürgerzentrum Holschentor, Talstraße 8, 45525 Hattingen. Am Samstag, den 23. März, wird um 19:00 Uhr das zweite Hattinger Pedal-Kino vom gleichen Startplatz stattfinden. Es geht circa 10 Kilometer durch Hattingen, wobei Fahrrad- Kurzfilme mobil auf Fassaden projiziert werden. Am Mittwoch, den 3. April um 17:00 Uhr, steht dann die Podiumsdiskussion „Radfahren in Hattingen“ mit VertreterInnen der Stadt Hattingen im Bürgerzentrum Holschentor an - wie kann Hattingen fahrradfreundlicher werden?

Das komplette Programm mit ausführlicher Beschreibung ist online im Touren- und Veranstaltungsportal des ADFC zu finden. Einzelne Veranstaltungen, zum Beispiel das Lastenrad-Rennen und das E-Bike Training, erfordern dort einer Anmeldung. Ein Flyer ist in gedruckter Form in Hattinger Fahrradgeschäften, im Bürgerzentrum, Stadtbibliothek und Museen zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Geradelt wird beim ADFC Hattingen mit oder ohne Strom bei fast jedem Wetter.

Höhepunkte:

https://ennepe-ruhr.adfc.de/neuigkeit/8-hattinger-fahrradfruehling

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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