Radfahrstreifen © ADFC | April Agentur

Mehr Sicherheit für RadfahrerInnen auf Straßen

Offener Brief des ADFC Ennepe-Ruhr an den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises Olaf Schade

Sehr geehrter Herr Landrat Olaf Schade,

Viele Personen, die grundsätzlich bereit wären, im Alltag mit dem Rad zu fahren, haben Angst. Dazu gehört besonders die Angst, zu dicht von PKW überholt zu werden und zu Schaden zu kommen (Tagesschau 09.06.2021). Seit dem Jahr 2020 gilt, dass der motorisierte Verkehr gegenüber RadfahrerInnen innerorts einen Überholabstand von mindestens 1,5 Metern, außerorts von mindestens 2,0 Metern einzuhalten hat.

In Hannover, Hamburg, Magdeburg, Freiburg, Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart, Baden-Baden, Leipzig oder auch in Hamm und im Kreis Mettmann wird bereits seitens der Polizei der Überholabstand kontrolliert.

Im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es viele Straßen, die zu wenig Breite aufweisen, um mit ausreichendem Abstand zu überholen. In diesen Fällen dürfte nicht überholt werden, die meisten tun es doch und gefährden dann andere Verkehrsteilnehmende und insbesondere RadfahrerInnen. Diejenigen, die sich gegenüber RadfahrerInnen rücksichtsvoll verhalten, müssen immer wieder erleben, dass sie von anderen, dahinter befindlichen AutofahrerInnen an gehupt und aufgefordert werden, verkehrswidrig zu überholen. Es gibt im Ennepe-Ruhr-Kreis diverse Stellen, an denen es wegen engen, unübersichtlichen Kurven und teilweise auch regem motorisiertem Verkehr es häufig zu kritischen Situationen kommt:

  • die Wittener Straße von Haus Kemnade hinauf nach Hattingen Blankenstein (Radverkehrsnetz NRW)
  • die Bredenscheider Straße von Hattingen in Richtung Sprockhövel insbes. zwischen evangelischem Krankenhaus und Bredenscheid
  • die Bochumer Straße von Haus Kemnade hinauf in Richtung Niedersprockhövel im Bereich der links abzweigenden Uhlenbruchstraße
  • die Wuppertaler Straße von Niedersprockhövel in Richtung Sprockhövel Schee in Höhe Haus-Nr. 241
  • die Schevener Straße von Niedersprockhövel in Richtung Haßlinghausen
  • die Sprockhöveler Straße von Hattingen nach Niedersprockhövel kurz vor der Abzweigung Heierberg
  • die Kölner Straße (B7) in Ennepetal in Fahrtrichtung Schwelm von Haus-Nr. 124 – Haus-Nr. 180
  • die gesamte Hattinger Straße in Schwelm von der B7 bis zum Kreuz Wuppertal Nord
  • die L699 im gesamten Tal der Ennepe von Ennepetal in Richtung Ennepetalsperre

Die meisten dieser Straßen befinden sich außerorts, d.h. hier gelten nicht nur die 1,5 Meter, sondern sogar mindestens 2,0 Meter Überholabstand.

Der ADFC-EN fordert, dass mittels geeigneter Maßnahmen an neuralgischen Stellen die Überholabstände gemessen werden (s.o.) um die FahrerInnen von Krafahrzeugen auf dieses gefährliche Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Um auch weitere Verkehrsteilnehmende zu sensibilisieren, sollte auf diese Kontrollen im Vorfeld hingewiesen werden und im Nachgang auch darüber in den Medien berichtet werden.

Angesichts der kritischen Personalsituation bei der Polizei wäre es zu begrüßen, wenn wenigstens ein oder zweimal pro Jahr entsprechende Schwerpunktaktionen stattfinden würden. Das dies auch ohne großen technischen Aufwand möglich ist, zeigen folgende Beispiele:

  • Wie kontrolliert die Polizei den Überholabstand von Radfahrenden? - ADFC Baden-Württemberg
  • „Die Überwachung des Seitenabstandes beim Überholen von Radfahrenden wird seitens Polizei NRW durchgeführt, ist jedoch personalaufwändig und orientiert sich daher maßgeblich an der jeweiligen Verkehrsunfalllage einer Kreispolizeibehörde (KPB). Um u. a. diesem Aspekt Rechnung zu tragen, kommt eine rechnerische Methode zum Einsatz mit der man prüfen kann, ob auf einer Fahrbahn grundsätzlich eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit ein gefahrloses Überholen gemäß § 5 (4) StVO möglich ist.“ (Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste - LZPD)

Mit freundlichen Grüßen
Robert Dedden (ADFC-EN)

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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