Radfahrstreifen © ADFC | April Agentur

Mehr Sicherheit für RadfahrerInnen auf Straßen

Offener Brief des ADFC Ennepe-Ruhr an den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises Olaf Schade

Sehr geehrter Herr Landrat Olaf Schade,

Viele Personen, die grundsätzlich bereit wären, im Alltag mit dem Rad zu fahren, haben Angst. Dazu gehört besonders die Angst, zu dicht von PKW überholt zu werden und zu Schaden zu kommen (Tagesschau 09.06.2021). Seit dem Jahr 2020 gilt, dass der motorisierte Verkehr gegenüber RadfahrerInnen innerorts einen Überholabstand von mindestens 1,5 Metern, außerorts von mindestens 2,0 Metern einzuhalten hat.

In Hannover, Hamburg, Magdeburg, Freiburg, Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart, Baden-Baden, Leipzig oder auch in Hamm und im Kreis Mettmann wird bereits seitens der Polizei der Überholabstand kontrolliert.

Im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es viele Straßen, die zu wenig Breite aufweisen, um mit ausreichendem Abstand zu überholen. In diesen Fällen dürfte nicht überholt werden, die meisten tun es doch und gefährden dann andere Verkehrsteilnehmende und insbesondere RadfahrerInnen. Diejenigen, die sich gegenüber RadfahrerInnen rücksichtsvoll verhalten, müssen immer wieder erleben, dass sie von anderen, dahinter befindlichen AutofahrerInnen an gehupt und aufgefordert werden, verkehrswidrig zu überholen. Es gibt im Ennepe-Ruhr-Kreis diverse Stellen, an denen es wegen engen, unübersichtlichen Kurven und teilweise auch regem motorisiertem Verkehr es häufig zu kritischen Situationen kommt:

  • die Wittener Straße von Haus Kemnade hinauf nach Hattingen Blankenstein (Radverkehrsnetz NRW)
  • die Bredenscheider Straße von Hattingen in Richtung Sprockhövel insbes. zwischen evangelischem Krankenhaus und Bredenscheid
  • die Bochumer Straße von Haus Kemnade hinauf in Richtung Niedersprockhövel im Bereich der links abzweigenden Uhlenbruchstraße
  • die Wuppertaler Straße von Niedersprockhövel in Richtung Sprockhövel Schee in Höhe Haus-Nr. 241
  • die Schevener Straße von Niedersprockhövel in Richtung Haßlinghausen
  • die Sprockhöveler Straße von Hattingen nach Niedersprockhövel kurz vor der Abzweigung Heierberg
  • die Kölner Straße (B7) in Ennepetal in Fahrtrichtung Schwelm von Haus-Nr. 124 – Haus-Nr. 180
  • die gesamte Hattinger Straße in Schwelm von der B7 bis zum Kreuz Wuppertal Nord
  • die L699 im gesamten Tal der Ennepe von Ennepetal in Richtung Ennepetalsperre

Die meisten dieser Straßen befinden sich außerorts, d.h. hier gelten nicht nur die 1,5 Meter, sondern sogar mindestens 2,0 Meter Überholabstand.

Der ADFC-EN fordert, dass mittels geeigneter Maßnahmen an neuralgischen Stellen die Überholabstände gemessen werden (s.o.) um die FahrerInnen von Krafahrzeugen auf dieses gefährliche Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Um auch weitere Verkehrsteilnehmende zu sensibilisieren, sollte auf diese Kontrollen im Vorfeld hingewiesen werden und im Nachgang auch darüber in den Medien berichtet werden.

Angesichts der kritischen Personalsituation bei der Polizei wäre es zu begrüßen, wenn wenigstens ein oder zweimal pro Jahr entsprechende Schwerpunktaktionen stattfinden würden. Das dies auch ohne großen technischen Aufwand möglich ist, zeigen folgende Beispiele:

  • Wie kontrolliert die Polizei den Überholabstand von Radfahrenden? - ADFC Baden-Württemberg
  • „Die Überwachung des Seitenabstandes beim Überholen von Radfahrenden wird seitens Polizei NRW durchgeführt, ist jedoch personalaufwändig und orientiert sich daher maßgeblich an der jeweiligen Verkehrsunfalllage einer Kreispolizeibehörde (KPB). Um u. a. diesem Aspekt Rechnung zu tragen, kommt eine rechnerische Methode zum Einsatz mit der man prüfen kann, ob auf einer Fahrbahn grundsätzlich eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit ein gefahrloses Überholen gemäß § 5 (4) StVO möglich ist.“ (Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste - LZPD)

Mit freundlichen Grüßen
Robert Dedden (ADFC-EN)

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